Michaels' Fachschulungen
 flurgesteuerte Krane, Anschläger und Flurförderzeuge, Unterweisungen und Sachkundigen Prüfung von Anschlagmittel nach DGUV Grundsatz 109-017 und    Regalprüfung nach den technischen Regeln gemäß TRBS 1203 und DGUV Regel 108-007 

Über mich
Meine Schwerpunkte liegen...
Auf der Einhaltung und Umsetzung der Vorschriften und Grundsätze der Berufsgenossenschaften.

 Ich bilde aus...                                             Wichtig für Arbeitgeber und Interessierte...

...zum Führen von flurgesteuerte Krane und Anschläger




Ausbildungen sind in der DGUV Grundsatz 309-003 - Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern (bisher BGG 921) vorgeschrieben.

Gemäß der DGUV-Vorschrift 52 „Krane“ darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Führen (Kranführer) nur Mitarbeiter beschäftigen, die im Führen des Kranes ausgebildet sind und ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben.

...zum Führen von Flurförderzeugen (Stapler)

Ausbildungen sind in der DGUV Grundsatz 308-001 Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand (bisher BGG 925) vorgeschrieben. 

Dauer der Ausbildung Die Ausbildung in der Stufe 1 „Allgemeine Ausbildung“ sollte sich über drei bis fünf Tage bzw. 20 bis 32 Lehreinheiten (LE) erstrecken. Davon umfasst der theoretische Teil mindestens 10 Lehreinheiten. Eine Lehreinheit beträgt 45 Minuten. 

 Die Ausbildungsdauer der Stufe 2 „Zusatzausbildung“ und Stufe 3 „Betriebliche Ausbildung“ richtet sich nach Gerätebauart und Einsatzgebiet.

DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge"

§ 7  Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen 

(1) Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die

1. mindestens 18 Jahre alt sind, 

2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind  und 

3. ihre Befähigung nachgewiesen haben. Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.


Ich biete Unterweisungen für Stapler, Kran und Anschläger an.

Jährliche Unterweisungen sind in der DGUV Vorschrift 1 vorgegeben

DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention


DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) unter 

§ 4 Unterweisung der Versicherten.

Auch darf ich als Sachkundiger...

Sachkundigen Prüfung von Anschlagmittel durchführen.

und... 


Prüfung von Regalanlagen

DGUV Grundsatz 109-017

Wiederkehrende Prüfungen 

1. Lastaufnahme- und Anschlagmittel sind in Abständen von längstens einem Jahr durch eine zur Prüfung befähigte Person zu prüfen.

Bei der Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 muss in regelmäßigen Abständen von maximal 12 Monaten ein Regalprüfer (fachkundige Person) eine Inspektion der Regale vornehmen. Die Regalprüfung hat seitens einer Person zu erfolgen, die nach den technischen Regeln gemäß TRBS 1203 ausgebildet ist.

Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln DGUV Regel 109-017 Alle Anschlagmittel, beispielsweise Ketten, Hebebänder, Seile, Haken, Ösen und Schäkel müssen vor der ersten Inbetriebnahme sowie mindestens einmal jährlich (bei Bedarf auch öfter) von einem Sachkundigen geprüft werden.




Ich bilde seit mehr als 20 Jahren in Betrieben und Unternehmen Mitarbeiter sehr Erfolgreich aus, da die Qualität der Ausbildung von Mitarbeitern bei meinen Schulungen im Vordergrund steht, lehne ich auch Anfragen bezüglich mal schnell ein paar Leute/Mitarbeiter zu Schulen aus persönlichen Gründen ab. 

Solche Schulungen schaden meinem Ruf den ich mir über die Jahre erarbeitet habe, und ist auch nach BG-Richtlinien nicht erwünscht.

Als Ausbilder besuche ich regelmäßig Fortbildungsprogramme, damit meine Kunden auf dem aktuellsten Stand sind.

Ihr Ausbilder

Michael Krüll